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ALLGEMEINE  GESCHÄFTBEDINGEN AGB

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers (nachfolgend „Kunde“) werden nur dann insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1. Vertragsabschluss

  •       Nur schriftlich erteilte Bestellungen haben Gültigkeit. Etwaige von uns mündlich oder fernmündlich erteilte Angebote werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Das Gleiche gilt für etwaige mündliche Abreden über Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages.
  •       Der Kunde ist gehalten, unser Angebot innerhalb einer Frist von 10 Tagen schriftlich zu bestätigen oder insbesondere durch Abnahme der Ware vorbehaltlos anzunehmen.

2. Lieferung

  •       Die Anlieferung und Verladung von Tiefkühlware hat mit mindestens –18 Grad C Kerntemperatur zu erfolgen.
  •       Für Lieferungen ist das von uns durch eigene geeichte oder öffentliche Waage am Empfangsort festgestellte Ankunftsgewicht (Leer- und Vollgewicht des Fahrzeugs abzüglich des festgestellten Gewichts der Verpackungs­mittel) maßgebend. Die Wiegegebühren bei Benutzung öffentlicher Waagen trägt der Kunde.
  •       Bei Lieferung durch Abholung durch den Kunden gilt die Übernahme der Ware auf der Abpackstation in Samsun Türkei / oder Schriftlich angegebene Ladeadresse  als vereinbart.

3. Gefahrübergang, Erfüllungsort und Eigentumsvorbehalt

  •       Erfüllungsort, Ort des Gefahrübergangs und der Ablieferung im Sinne des Gewährleistungsrechts ist der im Vertrag oder aufgrund des Vertrages durch uns bezeichnete Warenbestimmungsort. Bei Abholung der Ware durch den Kunden ist Erfüllungsort Samsun - Türkei. Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Samsun - Türkei Erfüllungsort.
  •       Wir behalten uns das Eigentumsrecht an der von uns gelieferten Ware bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Kunden bzw. Besitzer zustehenden Forderungen ausdrücklich vor. Bei Zahlung durch Scheck und/oder Wechsel bleibt der Eigentums­vorbehalt bestehen, bis eine Wertstellung auf unserem Konto aus diesen Wertpapieren erfolgt ist. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt, so werden wir entsprechend Miteigentümerin. Der Kunde tritt uns schon im Voraus das Eigentums- oder Miteigentumsrecht an den vermischten Gegenständen ab und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. Die Ware darf bis zur vollständigen Bezahlung ohne unsere schriftliche Zustimmung weder verpfändet noch sicherungshalber übereignet werden. Erfolgt eine Weiterveräußerung, gleichgültig ob unbearbeitet oder verarbeitet, vor der vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Kunden zustehenden Forderungen, so darf die Weiterveräußerung nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Zwischen uns und dem Kunden wird bereits jetzt vereinbart, dass alle Ansprüche des Kunden gegen seine Abnehmer aus dem Verkauf oder der Weitergabe der Ware, insbesondere der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises, hiermit an uns abgetreten sind.

4. Leihgut

  •      Dem Käufer zur Verfügung gestelltes Leihgut ist innerhalb von 14 Tagen fracht- und mangelfrei zurückzugeben. Bei Überschreitung der Rückgabefrist bleibt die Berechnung von Leihgebühren vorbehalten.
  •       In Rechnung gestellte Leihgutpfandbeträge dürfen nicht gekürzt werden; sie sind in voller Höhe mit den übrigen Rechnungsposten zu begleichen. Nach Rückgabe des Leihguts erfolgt Gutschrift des Pfandbetrages. Sind Leihgutpfandbeträge nicht in Rechnung gestellt, erfolgt eine Nachberechnung bei unvollständiger Rückgabe der Leihverpackung.

5. Mängeluntersuchung und Gewährleistung

Für die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Rüge hat demgemäß unverzüglich und rechtzeitig zu erfolgen; sie hat innerhalb von 3 Tagen bei uns einzugehen.

6. Preise und Zahlung 

  •       Der in dem Angebot ausgewiesene Preis ist bindend. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
  •       Der Kunde trägt die Kosten der ordnungsgemäßen Entsorgung des Verpackungsmaterials.
  •       Alle von uns genannten Preise verstehen sich netto Kasse, zahlbar binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug.
  •       Samkiwi behält sich vor, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden,durch die Forderungen von Samkiwi gefährdet erscheinen. Kommt der Käufer einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, so kann Samkiwi von dem Vertrag zurücktreten.

7. Gerichtsstand

Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus diesen Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz in Samsun – Türkei.

8. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferungsbedingungen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In einem solchen Fall gilt diejenige Regelung zwischen uns und dem Kunden als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht, im Zweifelsfall die gesetzliche Regelung.


 


 
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